Heckenschnitt
Information für alle Pächter:innen!
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
folgenden Hinweise bitten wir zu beachten:
Heckenschnitt
Die jährlich erforderlichen Formschnitte der Hecken sind abgeschlossen und fast alle Pächterinnen und Pächter haben es in der dafür vorgesehenen Zeit geschafft. Wir haben festgestellt, dass viele Hecken die in der Gartenordnung festgelegte Maximalhöhe von 1,20m überschreiten. Das bedeutet, dass diese Hecken von den Pächterinnen und Pächtern in der Wintersaison (01.10. bis 28.02.) zurückgeschnitten (verjüngt) werden müssen. Wir empfehlen dabei, die Hecken auf ca. 1,00m zu kürzen, um die Austriebe in den kommenden Jahren zu berücksichtigen.
Mit herzlichem GUT GRÜN
Euer Vorstand - KGV Waldfrieden I e.V.